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Was ist die "Chambre des employés privés"?
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Trägerin des Luxembourg Lifelong Learning Centers)
Die Chambre des employés privés (CEP•L), also die Luxemburgische Angestelltenkammer, wurde als Organ des Nachdenkens und der Beratung der offiziellen Stellen gegründet; sie ist unmittelbar in die Gesetzgebungs-prozeduren des Landes eingebunden.
Die Aufgaben, die ihr per Gesetz vom 24. April 1924 übertragen wurden zielen auf die Verteidigung der beruflichen Interessen und die Vertretung ihrer Mitglieder.
Die Chambre des employés privés genießt den Status einer bürgerlichen Person und besitzt finanzielle Autonomie, allerdings unter der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung.
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Wer gehört zur Angestelltenkammer?
Jede Person, die in Luxemburg arbeitet, ist verpflichtend Mitglied einer Berufskammer, die ihre berufliche und soziale Zugehörigkeit repräsentiert. Aus diesem Grunde sind alle im Privatbereich (d.h. nicht-staatlich) Beschäftigten sowie die Bediensteten der CFL (der Luxemburgischen Eisenbahn) automatisch Mitglieder der Chambre des employés privés.
Der Beitrag zur Kammer ist obligatorisch. Die Mitglieds-beiträge garantieren die Unabhängigkeit der Angestellten-kammer und ermöglichen ihr, eine Vielzahl von Aufgaben im Interesse ihrer Mitglieder wahrzunehmen.
Die Chambre des employés privés (CEP•L) vertritt gegenwärtig mehr als 155.000 Privatangestellte.
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Wie setzt sich die Angestelltenkammer zusammen?
Sie besteht aus Vertretern der privaten Angestellten, die alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht direkt gewählt werden, und zwar auf der Grundlage gewerkschaftlicher Listen. Auf diesem Wege wurde auch Herr Jean-Claude Reding, Präsident des OGB•L, zum Präsidenten der Chambre des employés privés gewählt.
Ihre Aufgaben
- beratende Aufgaben durch die Erarbeitung von Stellungnahmen („Avis“, etwa 70 pro Jahr) zu Gesetzentwürfen und großherzoglichen Verordnungen
- repräsentative Vertretung in den beratenden Gremien des Staates
- Information durch eine Reihe von Veröffentlichungen für die Angestellten und die Arbeitswelt im Allgemeinen
- Mitwirkung an der beruflichen Grundausbildung durch Planung und Organisation der fachlichen Bildung der zukünftigen Angestellten
- Weiterbildung für Erwachsene durch ein umfangreiches Angebot an Schulungen, Abendkursen, Seminaren usw.
Verschiedene Abendkurse und Seminare werden auch in deutscher Sprache angeboten.
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Die Organe der Kammer
- Die Vollversammlung ist das oberste Organ der CEP•L. Sie besteht aus 38 Mitgliedern, die bei den letzten Sozialwahlen im Jahre 2003 gewählt wurden, und sie ist in 6 Berufsgruppen unterteilt.
Ihre Hauptaufgaben bestehen darin, Stellungnahmen ("Avis") zu Gesetzesentwürfen und großherzoglichen Verordnungen zu verabschieden und die Leitlinien für die Tätigkeit der Angestelltenkammer festzulegen.
- Vier interne Kommissionen, in die sich die Mitglieder der Vollversammlung einschreiben können, beteiligen sich an der Ausarbeitung von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die der Kammer vorgelegt wurden.
- Der Ausschuss („le comité“), der vom Plenum gewählt wurde, ist mit der Erledigung der laufenden Geschäfte betraut.
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